Kindertagespflege
Kindertagespflege ist die gesetzlich geregelte Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson und bildet neben der Kita eine gleichrangige Form der Förderung. Sie wird vom Jugendamt vermittelt und beaufsichtigt.
In der Praxis
Die Tagespflege ist eine anerkannte Möglichkeit, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Die Vermittlung und die finanziellen Bedingungen laufen über das örtliche Jugendamt und sind regional verschieden geregelt.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.