Rechtsanspruch
Der Rechtsanspruch bezeichnet das gesetzlich verbürgte Recht eines Kindes auf einen Betreuungsplatz. In Deutschland besteht er ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
In der Praxis
Der Anspruch begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Wunscheinrichtung, sondern auf einen zumutbaren Platz, dessen Bereitstellung der öffentliche Träger sicherstellen muss. Kann kein Platz nachgewiesen werden, bestehen je nach Rechtslage Möglichkeiten, den Anspruch gegenüber dem Jugendamt geltend zu machen.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.