Viele Eltern unterschätzen, wie viel Vorlauf die Anmeldung für einen Betreuungsplatz braucht. Die Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, lässt sich nicht bundesweit einheitlich beantworten, weil Anmeldeverfahren und Stichtage von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt sind. Klar ist jedoch: Wer zu spät beginnt, riskiert eine Lücke zwischen dem gewünschten Betreuungsbeginn und der tatsächlichen Aufnahme.
Der richtige Zeitpunkt für die Anmeldung
Als Grundregel gilt, dass die Anmeldung deutlich vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen sollte. In vielen Regionen ist es üblich, sich rund ein Jahr im Voraus zu kümmern, teils auch früher. Für Plätze in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist die Nachfrage oft besonders hoch, sodass ein früher Start der Suche sinnvoll ist.
Manche Einrichtungen nehmen Anmeldungen ganzjährig entgegen, andere arbeiten mit festen Anmeldezeiträumen, die häufig an das Kita-Jahr gekoppelt sind. Das Kita-Jahr beginnt in vielen Bundesländern nach den Sommerferien, weshalb sich Aufnahmen häufig auf diesen Zeitpunkt konzentrieren. Wann genau die Anmeldung eröffnet wird, sollte direkt bei der Einrichtung oder der Kommune erfragt werden.
Zentrale Portale und direkte Anmeldung
Beim Anmeldeverfahren gibt es zwei verbreitete Modelle. In einigen Städten läuft die Anmeldung über ein zentrales Vergabeportal, in dem man mehrere Wunscheinrichtungen angibt und über das die Plätze koordiniert vergeben werden. In anderen Orten meldet man sich direkt und einzeln bei jeder Einrichtung an. Beide Modelle bestehen nebeneinander, und welches gilt, hängt vom jeweiligen Ort ab.
Wichtig ist, sich bei einem zentralen Portal an dessen Regeln zu halten, etwa an die Zahl der zulässigen Wunscheinrichtungen oder an die Pflicht, Angaben regelmäßig zu bestätigen. Bei der direkten Anmeldung ist es dagegen ratsam, sich parallel bei mehreren Einrichtungen zu bewerben und den Überblick über die jeweiligen Rückmeldungen zu behalten.
Fristen und Aufnahmekriterien
Neben dem Anmeldezeitpunkt spielen Fristen für die Rückmeldung eine Rolle. Wird ein Platz angeboten, ist häufig innerhalb einer bestimmten Frist zuzusagen. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert den Platz unter Umständen. Umgekehrt sollte man bei einer Zusage andere Wartelisten informieren, damit Plätze nicht unnötig blockiert werden.
Bei der Vergabe wenden Einrichtungen und Kommunen unterschiedliche Kriterien an. Häufig berücksichtigt werden:
- das Alter des Kindes und der gewünschte Aufnahmezeitpunkt
- die Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern
- Geschwisterkinder, die die Einrichtung bereits besuchen
- der Wohnort und die Nähe zur Einrichtung
- besondere familiäre oder soziale Situationen
Diese Kriterien und ihre Gewichtung sind regional und je nach Träger verschieden. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Kind in einer Einrichtung bevorzugt aufgenommen wird und in einer anderen hintenansteht.
Rechtsanspruch und Anmeldung als Voraussetzung
In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Anspruch entsteht jedoch nicht automatisch, sondern setzt in der Regel voraus, dass der Bedarf rechtzeitig bei der zuständigen Stelle angemeldet wurde. In manchen Kommunen ist es üblich, den Bedarf einige Monate vor dem gewünschten Beginn förmlich anzumelden. Bleibt trotz rechtzeitiger Anmeldung kein Platz, kann das Jugendamt zur Vermittlung herangezogen werden.
Die Anmeldung sollte früh, vollständig und bei mehreren Stellen erfolgen, weil Verfahren, Stichtage und Rückmeldefristen von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Wer den Bedarf rechtzeitig anmeldet, die zulässigen Wunscheinrichtungen ausschöpft und auf Fristen zur Zusage achtet, sichert sich die besten Chancen. Verbindliche Auskunft über konkrete Termine gibt die jeweilige Kommune oder die Einrichtung selbst.