Baden-Württemberg

Kitas in Bretten

Bretten kommt auf 24 Kitas. Unten stehen alle mit ihrer Lage und den Angaben, die dazu vorliegen.

Kitas
24
mit Namen
22
je 1.000
0,8Einwohner
Einwohner
30.136
Kitas in Bretten200 m

Alle 24 erfassten Kitas im Gemeindegebiet.

Kitas in Bretten im Überblick

Bretten im Vergleich

Mit 0,8 Kitas je 1.000 Einwohner liegt Bretten im üblichen Rahmen für Baden-Württemberg.

Was über die Kitas in Bretten bekannt ist

Von den 24 Kitas in Bretten tragen 22 einen Namen – 92 Prozent. Zu diesen gibt es jeweils eine eigene Seite mit allem, was erfasst ist.

  • Träger5
  • Trägerart1
  • Öffnungszeiten1
  • Betreuungsplätze1
  • Telefon4
  • Website10
  • Barrierefrei11
  • Konfession1

Das wird oft gefragt

Kann ich mich auf die Angaben verlassen?

Als Orientierung ja, als Zusicherung nein. Die Daten stammen von Freiwilligen, niemand prüft sie amtlich. Für alles, worauf es ankommt, ist der Blick vor Ort oder die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.

Wie aktuell sind die Daten?

Wir gleichen monatlich mit der Quelle ab. Das Datum des letzten Abgleichs steht am Ende jeder Seite. Zwischen zwei Abgleichen kann sich etwas geändert haben.

Warum haben nicht alle Einträge einen Namen?

Weil zuerst die Lage erfasst wird und alles Weitere freiwillig ist. Von den 24 Einträgen in Bretten tragen 22 einen Namen. Nur diese bekommen eine eigene Seite – zu den übrigen gibt es außer der Lage nichts zu berichten.

Sind die Angaben vollständig?

Nein, und das lässt sich nicht ändern. Der Bestand wächst durch Menschen, die etwas eintragen. In dicht besiedelten Gegenden ist die Erfassung meist gut, auf dem Land lückenhaft.

Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder. Ob die aufgeführten Kitas zugänglich sind und in welchem Zustand, lässt sich aus den Daten nicht ablesen – maßgeblich ist der Blick vor Ort.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.