Beitragsbefreiung
Die vollständige oder teilweise Befreiung von den Elternbeiträgen für die Kita-Betreuung. Sie kann einkommensabhängig gewährt werden oder allgemein für bestimmte Betreuungsjahre gelten.
In der Praxis
Ob und in welchem Umfang Beiträge entfallen, ist von Bundesland und Kommune abhängig und unterscheidet sich erheblich. In einigen Regionen sind bestimmte Jahre vor der Einschulung generell beitragsfrei, in anderen wird nach Einkommen gestaffelt. Kosten für Verpflegung oder Zusatzangebote sind von einer Beitragsbefreiung meist nicht erfasst.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.