Kita

Integrative Kindertageseinrichtung "Kunterbunt" – Weinböhla

Köhlerstraße 29, 01689 Weinböhla

Träger
AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH
Öffnungszeiten
Mo-Fr 06:00-17:30
Telefon
+49 35243 32307

Integrative Kindertageseinrichtung "Kunterbunt" – Weinböhla in Weinböhla. Erfasst sind: Träger AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH, Öffnungszeiten Mo-Fr 06:00-17:30, Telefon +49 35243 32307.

Informationen

MerkmalAngabe
Träger AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH
Öffnungszeiten Mo-Fr 06:00-17:30
Telefon +49 35243 32307

Angegeben ist ausschließlich, was zu diesem Eintrag erfasst ist. Fehlt eine Angabe, heißt das nicht, dass die Eigenschaft fehlt, sondern dass sie nicht hinterlegt ist.

Weitere Kitas in Weinböhla

  • Weinböhla

    • Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:00-16:00
    • Website: http://www.tagesmutter-weinboehla.de

    Träger: Katja Schrader

  • Hauptstraße 3a, 01689 Weinböhla

    • Barrierefrei: eingeschränkt
  • Hauptstraße 3a, 01689 Weinböhla

    • Öffnungszeiten: Mo-Fr 06:00-17:00
    • Telefon: +49 35243 44488

    Träger: Ev.-Luth. Kirchgemeinde Weinböhla

  • Saxoniastraße 2, 01689 Weinböhla

    • Öffnungszeiten: Mo-Fr 06:00-17:00
    • Telefon: +49 35243 32556

    Träger: Regionalverband Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen e.V.

  • Dresdner Straße 36, 01689 Weinböhla

    • Öffnungszeiten: Mo-Fr 06:00-17:00
    • Telefon: +49 35243 36078

    Träger: Regionalverband Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen e.V.

  • Saxoniastraße 2

    Saxoniastraße 2, 01689 Weinböhla

      Träger: Regionalverband Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen e.V.

    Alle Kitas in Weinböhla →

    Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder. Ob die aufgeführten Kitas zugänglich sind und in welchem Zustand, lässt sich aus den Daten nicht ablesen – maßgeblich ist der Blick vor Ort.

    Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.