Nordrhein-Westfalen

Kitas in Anröchte

Anröchte hat 9 verzeichnete Kitas. Alle stehen unten, dazu die nächstgelegenen Orte mit weiteren.

Kitas
9
mit Namen
7
je 1.000
0,9Einwohner
Einwohner
10.397
Kitas in Anröchte200 m

Alle 9 erfassten Kitas im Gemeindegebiet.

Kitas in Anröchte im Überblick

Anröchte im Vergleich

Auf 10.397 Einwohner kommen in Anröchte 0,9 Kitas je 1.000 Einwohner. Der Schnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 0,5 – Anröchte liegt also deutlich darüber.

Was über die Kitas in Anröchte bekannt ist

78 Prozent der Einträge in Anröchte sind benannt. Zu ihnen führt die Liste auf eine eigene Seite.

  • Träger1
  • Trägerart1
  • Telefon2
  • Website1
  • Barrierefrei1

Das wird oft gefragt

Darf ich diese Daten weiterverwenden?

Die zugrunde liegenden Daten stehen unter der ODbL und dürfen unter deren Bedingungen weiterverwendet werden – mit Namensnennung der OpenStreetMap-Mitwirkenden. Für die Texte und die Aufbereitung auf dieser Seite gilt das nicht.

Wie viele Kitas gibt es in Anröchte?

Für Anröchte sind 9 Kitas erfasst. Das ist der verzeichnete Bestand – es kann mehr geben, die noch niemand eingetragen hat.

Woher stammen diese Angaben?

Aus einer freien Geodatenbank, die von Freiwilligen gepflegt wird; sie ist im Fuß jeder Seite genannt. Wir werten den Bestand aus, ordnen ihn den Gemeinden zu und nennen das Datum des Abrufs. Bewertungen, Preise oder Öffnungszeiten in Echtzeit sind darin nicht enthalten.

Sind die Angaben vollständig?

Nein, und das lässt sich nicht ändern. Der Bestand wächst durch Menschen, die etwas eintragen. In dicht besiedelten Gegenden ist die Erfassung meist gut, auf dem Land lückenhaft.

Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder. Ob die aufgeführten Kitas zugänglich sind und in welchem Zustand, lässt sich aus den Daten nicht ablesen – maßgeblich ist der Blick vor Ort.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.