Thüringen

Kitas in Bodenrode-Westhausen

1 Kitas sind für Bodenrode-Westhausen eingetragen. Die Nachbarorte unten führen weitere.

Kitas
1
mit Namen
1
je 1.000
0,9Einwohner
Einwohner
1.070
Kitas in Bodenrode-Westhausen200 m

Alle 1 erfassten Kitas im Gemeindegebiet.

Diese Kitas gibt es in Bodenrode-Westhausen

Wie gut ist Bodenrode-Westhausen ausgestattet?

0,9 Kitas je 1.000 Einwohner: Bodenrode-Westhausen ist damit spürbar besser ausgestattet als Thüringen im Mittel (0,6).

Zur Datenlage in Bodenrode-Westhausen

Von den 1 Kitas in Bodenrode-Westhausen tragen 1 einen Namen – 100 Prozent. Zu diesen gibt es jeweils eine eigene Seite mit allem, was erfasst ist.

  • Telefon1

Häufige Fragen zu Kitas in Bodenrode-Westhausen

Wie viele Kitas gibt es in Bodenrode-Westhausen?

Für Bodenrode-Westhausen sind 1 Kitas erfasst. Das ist der verzeichnete Bestand – es kann mehr geben, die noch niemand eingetragen hat.

Wie finde ich Kitas in der Nähe?

Über die Nachbarorte am Ende dieser Seite oder über die Kreisseite, die alle Orte des Kreises führt. Die Karte oben zeigt die Verteilung innerhalb von Bodenrode-Westhausen.

Kann ich mich auf die Angaben verlassen?

Als Orientierung ja, als Zusicherung nein. Die Daten stammen von Freiwilligen, niemand prüft sie amtlich. Für alles, worauf es ankommt, ist der Blick vor Ort oder die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.

Warum haben nicht alle Einträge einen Namen?

Weil zuerst die Lage erfasst wird und alles Weitere freiwillig ist. Von den 1 Einträgen in Bodenrode-Westhausen tragen 1 einen Namen. Nur diese bekommen eine eigene Seite – zu den übrigen gibt es außer der Lage nichts zu berichten.

Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder. Ob die aufgeführten Kitas zugänglich sind und in welchem Zustand, lässt sich aus den Daten nicht ablesen – maßgeblich ist der Blick vor Ort.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.