Thüringen

Kitas in Großlohra

1 Kitas sind für Großlohra eingetragen. Die Nachbarorte unten führen weitere.

Kitas
1
je 1.000
1,2Einwohner
Einwohner
836
Kitas in Großlohra200 m

Alle 1 erfassten Kitas im Gemeindegebiet.

Diese Kitas gibt es in Großlohra

  • 22er Straße

    22er Straße, 99759 Großlohra

      Träger: Gemeinde Großlohra

    Wie gut ist Großlohra ausgestattet?

    1,2 Kitas je 1.000 Einwohner: Großlohra ist damit spürbar besser ausgestattet als Thüringen im Mittel (0,6).

    Zur Datenlage in Großlohra

    Ein Hinweis zur Datenlage: Von den 1 Kitas in Großlohra tragen nur 0 einen Namen. Das ist der Regelfall und kein Fehler – erfasst wird zuerst die Lage, alles Weitere trägt nach, wer sich die Mühe macht. Eine eigene Seite bekommen deshalb nur die benannten Einträge.

    • Träger1

    Häufige Fragen zu Kitas in Großlohra

    Wie viele Kitas gibt es in Großlohra?

    Für Großlohra sind 1 Kitas erfasst. Das ist der verzeichnete Bestand – es kann mehr geben, die noch niemand eingetragen hat.

    Sind die Angaben vollständig?

    Nein, und das lässt sich nicht ändern. Der Bestand wächst durch Menschen, die etwas eintragen. In dicht besiedelten Gegenden ist die Erfassung meist gut, auf dem Land lückenhaft.

    Wie aktuell sind die Daten?

    Wir gleichen monatlich mit der Quelle ab. Das Datum des letzten Abgleichs steht am Ende jeder Seite. Zwischen zwei Abgleichen kann sich etwas geändert haben.

    Was bedeuten die Angaben in der Liste?

    Jeder Eintrag zeigt, was dazu erfasst ist – mehr nicht. Fehlt eine Angabe, heißt das nicht, dass die Eigenschaft fehlt, sondern dass sie niemand eingetragen hat.

    Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder. Ob die aufgeführten Kitas zugänglich sind und in welchem Zustand, lässt sich aus den Daten nicht ablesen – maßgeblich ist der Blick vor Ort.

    Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.