Bayern

Kitas in Ingolstadt

In Ingolstadt sind 57 Kitas verzeichnet. Wo sie liegen, zeigt die Karte; was über sie bekannt ist, die Liste darunter.

Kitas
57
mit Namen
54
je 1.000
0,4Einwohner
Einwohner
142.308
Kitas in Ingolstadt200 m

Alle 57 erfassten Kitas im Gemeindegebiet.

Diese Kitas gibt es in Ingolstadt

Wie gut ist Ingolstadt ausgestattet?

Auf 142.308 Einwohner kommen 0,4 Kitas je 1.000 Einwohner – das entspricht ungefähr dem Schnitt von Bayern (0,6).

Zur Datenlage in Ingolstadt

95 Prozent der Einträge in Ingolstadt sind benannt. Zu ihnen führt die Liste auf eine eigene Seite.

  • Träger17
  • Trägerart3
  • Öffnungszeiten1
  • Telefon2
  • Website12
  • Barrierefrei5

Häufige Fragen zu Kitas in Ingolstadt

Wie viele Kitas gibt es in Ingolstadt?

Für Ingolstadt sind 57 Kitas erfasst. Das ist der verzeichnete Bestand – es kann mehr geben, die noch niemand eingetragen hat.

Woher stammen diese Angaben?

Aus einer freien Geodatenbank, die von Freiwilligen gepflegt wird; sie ist im Fuß jeder Seite genannt. Wir werten den Bestand aus, ordnen ihn den Gemeinden zu und nennen das Datum des Abrufs. Bewertungen, Preise oder Öffnungszeiten in Echtzeit sind darin nicht enthalten.

Sind die Angaben vollständig?

Nein, und das lässt sich nicht ändern. Der Bestand wächst durch Menschen, die etwas eintragen. In dicht besiedelten Gegenden ist die Erfassung meist gut, auf dem Land lückenhaft.

Warum haben nicht alle Einträge einen Namen?

Weil zuerst die Lage erfasst wird und alles Weitere freiwillig ist. Von den 57 Einträgen in Ingolstadt tragen 54 einen Namen. Nur diese bekommen eine eigene Seite – zu den übrigen gibt es außer der Lage nichts zu berichten.

Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder. Ob die aufgeführten Kitas zugänglich sind und in welchem Zustand, lässt sich aus den Daten nicht ablesen – maßgeblich ist der Blick vor Ort.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.