Rheinland-Pfalz

Kitas in Schifferstadt

Schifferstadt hat 15 verzeichnete Kitas. Alle stehen unten, dazu die nächstgelegenen Orte mit weiteren.

Kitas
15
mit Namen
15
je 1.000
0,7Einwohner
Einwohner
20.682
Kitas in Schifferstadt200 m

Alle 15 erfassten Kitas im Gemeindegebiet.

Kitas in Schifferstadt im Überblick

Schifferstadt im Vergleich

Auf 20.682 Einwohner kommen 0,7 Kitas je 1.000 Einwohner – das entspricht ungefähr dem Schnitt von Rheinland-Pfalz (0,6).

Was über die Kitas in Schifferstadt bekannt ist

100 Prozent der Einträge in Schifferstadt sind benannt. Zu ihnen führt die Liste auf eine eigene Seite.

  • Trägerart1
  • Telefon1
  • Website1
  • Barrierefrei2

Das wird oft gefragt

Darf ich diese Daten weiterverwenden?

Die zugrunde liegenden Daten stehen unter der ODbL und dürfen unter deren Bedingungen weiterverwendet werden – mit Namensnennung der OpenStreetMap-Mitwirkenden. Für die Texte und die Aufbereitung auf dieser Seite gilt das nicht.

Wie viele Kitas gibt es in Schifferstadt?

Für Schifferstadt sind 15 Kitas erfasst. Das ist der verzeichnete Bestand – es kann mehr geben, die noch niemand eingetragen hat.

Woher stammen diese Angaben?

Aus einer freien Geodatenbank, die von Freiwilligen gepflegt wird; sie ist im Fuß jeder Seite genannt. Wir werten den Bestand aus, ordnen ihn den Gemeinden zu und nennen das Datum des Abrufs. Bewertungen, Preise oder Öffnungszeiten in Echtzeit sind darin nicht enthalten.

Sind die Angaben vollständig?

Nein, und das lässt sich nicht ändern. Der Bestand wächst durch Menschen, die etwas eintragen. In dicht besiedelten Gegenden ist die Erfassung meist gut, auf dem Land lückenhaft.

Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder. Ob die aufgeführten Kitas zugänglich sind und in welchem Zustand, lässt sich aus den Daten nicht ablesen – maßgeblich ist der Blick vor Ort.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.