Thüringen

Kitas in Werra-Suhl-Tal

In Werra-Suhl-Tal sind 7 Kitas erfasst. Bei dieser Zahl lohnt der Blick auf die Nachbarorte gleich mit – sie stehen am Ende der Seite.

Kitas
7
mit Namen
7
je 1.000
1,1Einwohner
Einwohner
6.255
Kitas in Werra-Suhl-Tal200 m

Alle 7 erfassten Kitas im Gemeindegebiet.

Alle Kitas in Werra-Suhl-Tal

Kitas je Einwohner in Werra-Suhl-Tal

Auf 6.255 Einwohner kommen in Werra-Suhl-Tal 1,1 Kitas je 1.000 Einwohner. Der Schnitt in Thüringen liegt bei 0,6 – Werra-Suhl-Tal liegt also deutlich darüber.

Wie vollständig ist das?

100 Prozent der Einträge in Werra-Suhl-Tal sind benannt. Zu ihnen führt die Liste auf eine eigene Seite.

  • Träger4
  • Telefon1
  • Website2

Fragen und Antworten für Werra-Suhl-Tal

Wie finde ich Kitas in der Nähe?

Über die Nachbarorte am Ende dieser Seite oder über die Kreisseite, die alle Orte des Kreises führt. Die Karte oben zeigt die Verteilung innerhalb von Werra-Suhl-Tal.

Sind die Angaben vollständig?

Nein, und das lässt sich nicht ändern. Der Bestand wächst durch Menschen, die etwas eintragen. In dicht besiedelten Gegenden ist die Erfassung meist gut, auf dem Land lückenhaft.

Was bedeuten die Angaben in der Liste?

Jeder Eintrag zeigt, was dazu erfasst ist – mehr nicht. Fehlt eine Angabe, heißt das nicht, dass die Eigenschaft fehlt, sondern dass sie niemand eingetragen hat.

Woher stammen diese Angaben?

Aus einer freien Geodatenbank, die von Freiwilligen gepflegt wird; sie ist im Fuß jeder Seite genannt. Wir werten den Bestand aus, ordnen ihn den Gemeinden zu und nennen das Datum des Abrufs. Bewertungen, Preise oder Öffnungszeiten in Echtzeit sind darin nicht enthalten.

Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder. Ob die aufgeführten Kitas zugänglich sind und in welchem Zustand, lässt sich aus den Daten nicht ablesen – maßgeblich ist der Blick vor Ort.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.