Mecklenburg-Vorpommern

Kitas in Prohn

Für Prohn sind 3 Kitas verzeichnet. In kleineren Orten ist das oft weniger eine Frage des Bestands als der Erfassung.

Kitas
3
mit Namen
3
je 1.000
1,4Einwohner
Einwohner
2.143
Kitas in Prohn200 m

Alle 3 erfassten Kitas im Gemeindegebiet.

Kitas in Prohn im Überblick

Prohn im Vergleich

Auf 2.143 Einwohner kommen in Prohn 1,4 Kitas je 1.000 Einwohner. Der Schnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 0,5 – Prohn liegt also deutlich darüber.

Was über die Kitas in Prohn bekannt ist

100 Prozent der Einträge in Prohn sind benannt. Zu ihnen führt die Liste auf eine eigene Seite.

  • Träger2
  • Telefon2

Das wird oft gefragt

Darf ich diese Daten weiterverwenden?

Die zugrunde liegenden Daten stehen unter der ODbL und dürfen unter deren Bedingungen weiterverwendet werden – mit Namensnennung der OpenStreetMap-Mitwirkenden. Für die Texte und die Aufbereitung auf dieser Seite gilt das nicht.

Wie viele Kitas gibt es in Prohn?

Für Prohn sind 3 Kitas erfasst. Das ist der verzeichnete Bestand – es kann mehr geben, die noch niemand eingetragen hat.

Woher stammen diese Angaben?

Aus einer freien Geodatenbank, die von Freiwilligen gepflegt wird; sie ist im Fuß jeder Seite genannt. Wir werten den Bestand aus, ordnen ihn den Gemeinden zu und nennen das Datum des Abrufs. Bewertungen, Preise oder Öffnungszeiten in Echtzeit sind darin nicht enthalten.

Sind die Angaben vollständig?

Nein, und das lässt sich nicht ändern. Der Bestand wächst durch Menschen, die etwas eintragen. In dicht besiedelten Gegenden ist die Erfassung meist gut, auf dem Land lückenhaft.

Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder. Ob die aufgeführten Kitas zugänglich sind und in welchem Zustand, lässt sich aus den Daten nicht ablesen – maßgeblich ist der Blick vor Ort.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.