Kitas in Sassnitz
Für Sassnitz sind 6 Kitas eingetragen. Überschaubar, aber vollständig erfasst – und die Umgebung ist einen Blick wert.
- Kitas
- 6
- mit Namen
- 3
- je 1.000
- 0,7Einwohner
- Einwohner
- 9.169
Alle 6 erfassten Kitas im Gemeindegebiet.
Diese Kitas gibt es in Sassnitz
Seestraße 8, Sassnitz
Sassnitz
Sassnitz
Sassnitz
Sassnitz
Sassnitz
Wie gut ist Sassnitz ausgestattet?
Auf 9.169 Einwohner kommen 0,7 Kitas je 1.000 Einwohner – das entspricht ungefähr dem Schnitt von Mecklenburg-Vorpommern (0,5).
Zur Datenlage in Sassnitz
Die meisten Kitas in Sassnitz sind ohne Namen erfasst; nur 3 von 6 tragen einen. Auf der Karte sind alle, in der Liste ebenfalls – eine eigene Seite bekommen die benannten.
Häufige Fragen zu Kitas in Sassnitz
Warum haben nicht alle Einträge einen Namen?
Weil zuerst die Lage erfasst wird und alles Weitere freiwillig ist. Von den 6 Einträgen in Sassnitz tragen 3 einen Namen. Nur diese bekommen eine eigene Seite – zu den übrigen gibt es außer der Lage nichts zu berichten.
Darf ich diese Daten weiterverwenden?
Die zugrunde liegenden Daten stehen unter der ODbL und dürfen unter deren Bedingungen weiterverwendet werden – mit Namensnennung der OpenStreetMap-Mitwirkenden. Für die Texte und die Aufbereitung auf dieser Seite gilt das nicht.
Wie aktuell sind die Daten?
Wir gleichen monatlich mit der Quelle ab. Das Datum des letzten Abgleichs steht am Ende jeder Seite. Zwischen zwei Abgleichen kann sich etwas geändert haben.
Wie viele Kitas gibt es in Sassnitz?
Für Sassnitz sind 6 Kitas erfasst. Das ist der verzeichnete Bestand – es kann mehr geben, die noch niemand eingetragen hat.
Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder. Ob die aufgeführten Kitas zugänglich sind und in welchem Zustand, lässt sich aus den Daten nicht ablesen – maßgeblich ist der Blick vor Ort.
Kitas in der Umgebung von Sassnitz
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 1. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.